Pensionsmodell
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Kündigung (Vertragsauflösung)
Die Besitzerin / der Besitzer darf und
kann den Pensionsvertrag zu jederzeit
und ohne Kündigungsfrist auflösen.
Es bestehen jedoch keine Ansprüche
auf Rückvergütung von allenfalls
bereits geleisteten Pensionsbeiträgen.
Der Vermieter seinerseits gewährt
eine 30-tägige Kündigungsfrist auf
jeweils das Ende eines Monats.